Geeignete Systeme für die mikrobiologische
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- Michael Bäuml - 12.04.2006 W A S S E R K O N T R O L L E ??????????? Kann ich nicht davon ausgehen, dass das Wasser, da es eines der meist kontrollierten LM ist, in Ordnung ist? OK die Schwachstelle ist das Rohrleitungssystem - Aber welcher Betrieb kontrolliert sein Wasser selbst. Na klar die mit eigenem Labor. Aber ich spreche von den kleinen. Und schon die nächste Frage. Kann ich das Wasser auch mit dem Hygicult testen?? Ich freu mich schon auf Eure antworten. Michael - Sumpfhuhn007 - 12.04.2006 Ja, es gibt von Hygicult den Teststreifen Namens DryCult. Mit diesem kannst Du die Wasserqualität messbar machen. Michaela hat Dir schon den Link angegeben! Und gerade für die "Kleinen" ist dies eine günstige Variante um die Eigenkontrollpflicht zu erfüllen! - Michael Bäuml - 12.04.2006 Ich habe mich gerade entschlossen, nach Eurer SUPER Beratung mir ein Hygicult anzuschaffen. Es kommen nun "Stressige Zeiten" auf Euch zu. Michael - Michaela - 12.04.2006 Michael Bäuml schrieb:OK die Genau das ist es, kannst Du sicher stellen das die Rohrleitungen nicht völlig verdreckt und verkeimt sind? Wenn du schon dabei bist Abklatschtests zu nehmen, kann es sicher nicht schaden wenn Du einmal jährlich auch das Leitungswasser mitkontrollierst. - Michaela - 12.04.2006 Ob wir jetzt eine Verkaufsprovision bekommen? - Sumpfhuhn007 - 12.04.2006 Oder sonst eine Vergütung?????? Lass Dir was einfallen <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_lol.gif" alt=":lol:" title="Laughing" /><!-- --> - Kyylshrunk - 12.04.2006 Hi Michael, die §§ 44 und 45 des IfSG regeln den Umgang mit Krankheitserregern. In §45 Absatz 2 Satz 2 steht: .... "Eine Erlaubnis nach § 44 ist nicht erforderlich für: ... Sterilitätsprüfungen Bestimmungen der Koloniezahl und sonstige Arbeiten zur mikrobiologischen Qualitätssicherung, soweit diese nicht dem spezifischen Nachweis von Krankheitserregern dienen und dazu Verfahrensschritte zur gezielten Anreicherung oder gezielten Vermehrung von Krankheiterregern beinhalten. Das tust du m.E. nicht, wenn Du nur auf Gesamtkeimzahl und Enterobakterien untersuchen willst. Demzufolge ist nach meiner Einschätzung eine Erlaubnis nach § 44 IfSG nicht erforderlich um die Hygienekontrollen mit Hygicult o.ä. durchzuführen. Allerdings nur solange du nur Gesamtkeimzahl und Enterobakterien untersuchst. Solltes Du auf die Idee kommen auf E.coli, oder Staph. aureus untersuchen zu wollen. benötigt man eine Zulassung nach § 44 IfSG. Da diese Keime zur Risikogruppe II gehören und im Sinne des IfSG als Krankheitserreger gelten. Mein Vorschlag: frag auf alle Fälle beim zuständigen Gesundheitsamt nach. Die einzelnen Gesundheitsämter sehen manches nämlich evtl. anders. Gruß Gunnar <!-- --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_cool.gif" alt="8)" title="Cool" /><!-- --> P.S. Wasserkontrolle: laut der alten TVO 2001 Untersuchung auf Gesamtkeimzahl und E.coli. E. coli kannst du bei Deinen Eigenkontrollen natürlich vergessen, da du dann auf jedem Fall in der Risikogruppe II bist und eine Erlaubnis nach § 44 IfSG benötigst. Dann brauchst Du auch zwingend ein Labor mit allem pipapo ,das Laborpersonal muß (zumidest die Leitung) eine Zulassung nach 44 IfSG haben (Studium und mind. 2 jährige hauptberufliche Tätigkeit unter Aufsicht einer Person, die eine Zulassung nach § 44 IfSG besitzt) auch die Räumlichkeiten müssen von der Behörde abgenommen werden! |