Fertigwarenspezifikationen? - Druckversion +- Fklmh e.V. (https://wissensdatenbank.fklmh.de) +-- Forum: FKLMH-Fachbereiche (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=65) +--- Forum: Lebensmittelhygiene (https://wissensdatenbank.fklmh.de/forumdisplay.php?fid=74) +--- Thema: Fertigwarenspezifikationen? (/showthread.php?tid=2314) Seiten:
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- JWeichert - 02.02.2006 Mein Glückwunsch, so sollte es sein. Wieder ein zufriedener Mensch in unserem Lande <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> Was sagt der Chef, berichte bitte! gruß und Gute Nacht jweichert - sola - 03.02.2006 hallo na gut, ich komme scheinbar nicht mehr ohne das forum hier aus. mich zieht es doch wieder her also, mein chef weiss noch nichts von dem ganzen. der hat sein büro ja nicht hier bei uns in der halle ist so garnicht mal schlecht*hehehe* grüsse sola - Anton - 05.02.2006 Das ist manchmal das Los eines Co-Packers. Man muss bedenken, dass das Produkt dem Kunden/Auftraggeber gehört und Sola es nur für ihn verpacken darf. Man kann nur hoffen, dass der Kunde/Auftraggeber an dem Vorankommen Eures Unternehmen (z.B. Zertifizierung) interessiert ist und Euch die Informationen zukommen lässt – anscheinend ist dies ja jetzt Fall. Auf die Finger klopfen und Druck machen ist schwer, schließlich ist der Chef froh, dass er für ihn verpacken darf. Genauso wird es schwierig dem Kunden/Auftraggeber vorzuschreiben, was er auf seine Verpackung schreiben soll. Über die Rechtslage weiß ich in dieser Situation nicht bescheid. Ich vermute, im Falle einer Beanstandung wird man sich direkt an das Label wenden und nicht an das Umpackzentrum. - JWeichert - 06.02.2006 hallo anton, genau das ist leider nicht der Fall. Und jetzt kommt's : Die Doku-Pflicht setzt ein, bei Kontrollen wird natürlich zwar der Hersteller in die Pflicht genommen ABER der gibt Sie natürlich widerum ab den Co-Packer ab, er ist in der Pflicht nachzuweisen die Gesetzliche Regelung für den Markt umzusetzen. Dafür sind ja diese Co-Packer da.Sie werden gefragt wie sieht's aus könnt Ihr die Ware vermarkten bzw. kleiner machen, wir haben nur große Gebinde ausserhalb des Marktes. Sie Denken natürlich erst in zweiter Sicht die brauchen Unterstützung wenn dann so ein Fall wie bei Sola auftritt. Sollte ich damit jetzt Falsch liegen so so hoffe ich auf schneller AUFKLÄRUNG, bitte. <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_exclaim.gif" alt="" title="Exclamation" /><!-- s --> Gruß JWeichert - Druidelix - 07.02.2006 @ Jockel, ich denke Anton liegt mit seiner Aussage gar nicht so falsch: "Ich vermute, im Falle einer Beanstandung wird man sich direkt an das Label wenden und nicht an das Umpackzentrum" Liegt eine Beanstandung vor, ist es auch ausschlaggebend im welchen Zusammenhang. Wird das Produkt als solches beanstandet, ist der Hersteller/Auftraggeber zunächst einmal in der Pflicht, diesser wird evtl. zunächst einmal versuchen die "Schuld" (wenn man überhaupt davon reden kann) an einen Zulieferer "abzuwälzen" oder aber an einen Lieferanten, Zwischenhändler, usw. (aktuelles Beispiel Bauer Joghurt, Unternehmen sagt naja evtl. waren es die Zutaten die angeliefert wurden, was ja auch durchaus sein könnte). Zurück zum Verpacker: Stelle ich als Hersteller beispielsweise einen Käse her, dann muss ich dem Verpacker doch auch sagen, was für ein Käse das ist und wie ich ihn genau bezeichne und was auf dem Etikett steht. In einer "möglichen Kobination einer Beanstandung", also beispielsweise durfte der Käse nicht als XY-Käse in den Verkehr gebracht werden, nicht weil er nicht schmeckt oder genußuntauglich wäre, sondern weil nicht draufstand was drin ist, also der Vorwurf der Täuschung vorliegt, dann hat der Hersteller doch interesse daran diesen Mißstand abzustellen und dem Verpacker die Informationen zur Verfügung zustellen, die er benötigt um das Produkt vernünftig, dem Lebensmittel gerecht zu deklarieren. Ich hoffe es war verständlich. Sollte ich falsch liegen, möges es mir jemand erklären. Ich werde nochmal im Produkthaftungsgesetz nachlesen <!-- s --><img src="{SMILIES_PATH}/icon_biggrin.gif" alt="" title="Very Happy" /><!-- s --> Gruß Drui - sola - 07.02.2006 guten morgen =) so, nu mal zu dem reklamationen. es ist wirklich so, das die zu uns kommen. immerhin steht ja auf dem päckchen drauf" apgepackt durch die firma........*nein ich mach nu keine werbung =)*" wir können das dann aber meisten mit einem verweis auf das label/den kunden von uns abwältzen. das thema mit den spezifikationen hat sich nachher hoffentlich auch erledigt. so gegen 9 uhr sollte jemand vorbeikommen, mit dem ich mich dann irgendwie eingigen werde, was da nu drin stehen sollte. und dann werden die von der seite des kunden her geschrieben*erfolgsgefühl hab* dann wünsche ich euch an diesem verschneiten morgen noch einen schönen tag grüße sola |